Durch die Einführung der „Bundesnotbremse“ (Anpassung des §28 Bundesinfektionsschutzgesetz) gilt bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 (an drei aufeinander folgenden Tagen) in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt nun eine verschärfte Regelung, im Vergleich zu den bisherigen Regelungen des Landes Hessen: Sport ist in den betroffenen Regionen nur noch alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt.
Was das für Schießsportanlagen bedeutet, erfahren Sie hier.
Für unsere Anlagen des SSVL heißt das, Individualsport ist unter folgenden Bedingungen möglich:
- Zwei Teilnehmer – einer davon muss gelistete Aufsicht sein – dürfen schießen.
- Wenn mehrere Schützen aus einem Haushalt sind, sind auch mehr Personen möglich.
- Schießen nur nach Termin möglich.
- Anmeldung per Telefon bei Helmut Ortwein 06641-3160.